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Informationen für Hamburger "Outgoing Students"

 

Anmeldungen für einen ERASMUS-Studienaufenthalt im Wintersemester 2024/2025 und Sommersemester 2025 sind ab 1. November 2023 bis 15. Januar 2024 möglich.

Erasmus-Interessierte senden bitte vorab folgendes Anmeldeformular (Excel-Datei) ausgefüllt an birgit.mehrabadi(at)uni-hamburg.de. Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit für ein persönliches Gespräch. Meine Sprechstunde ist dienstags von 14-15 Uhr (Geomatikum, Raum 121) und nach Terminabsprache per E-Mail.

Teilnahmevoraussetzungen siehe unter ERASMUS (dt. Version), letzter Absatz

Bewerbungsunterlagen, die bis Anfang Dezember eines Jahres zusammengestellt werden sollten:

  • Motivationsschreiben (auf Deutsch; 1-1,5 DIN-A4 Seite(n))
  • Lebenslauf
  • (aktuelle) IMMA-Bescheinigung
  • Ausdruck des STiNE-Leistungskontos
  • vorläufige Kurswahl an der Gasthochschule (für alle Wunschhochschulen)
  • Sprachnachweis, B2 (Vorlesungssprache)
  • Ab Dezember bis 15. Januar (Deadline!): Unterlagen in der Mobility Online-Datenbank der UHH hochladen

 

 

Vor dem Auslandsaufenthalt

  • Anmeldung an der gastgebenden Universität
    Hierzu sind Formulare der gastgebenden Universität auszufüllen. Den Link dazu erhalten Sie i.d.R. per E-Mail von der Gasthochschule zugeschickt.
  • Reservierung einer Unterkunft und Zwischenvermietung
    Möglichst frühzeitige Reservierung einer Unterkunft ist dringend zu empfehlen. Die gastgebende Universität ist dabei gern behilflich. Wenden Sie sich hierzu an die Koordination der gastgebenden Universität.
    Besteht Interesse daran, das eigene Zimmer während Ihrer Abwesenheit zu vermieten, so können Sie es dem Studierendenwerk Hamburg (als Vermittler) zur Vermietung anbieten.
  • Planung des Auslandsstudiums und Vereinbarung des Learning Agreements
    Hier werden die zu besuchenden Vorlesungen (soweit bekannt) mit dem Hamburger Koordinator geplant und in das "Learning Agreement" eingetragen. Dieses Formular ist nach Beendigung des Aufenthalts mit Bestätigungen der entsendenden und gastgebenden Universitäten der Hamburger Koordination abzugeben.
  • Ausfüllen des "Grant Agreement for Studies"
    Hier wird der Name der gastgebenden Universität und die Aufenthaltsdauer offiziell dokumentiert. Insbesondere muss erklärt werden, dass man die Bedingungen des Programms akzeptiert. Das Grant Agreement for Studies ist eine der Voraussetzungen für die Zahlung des Zuschusses.
  • Rückmeldung an der Universität Hamburg
    Die Rückmeldung an der Universität Hamburg vor dem Auslandsaufenthalt wird mit Hinweis auf Auslandsstudium und Bezahlung der üblichen Semestergebühren vorgenommen. Die Kosten für das Semesterticket werden bei Antrag beim Studierendenwerk unter Vorlage einer Bestätigung über das Auslandssemester zurückerstattet. Bei einem mehrsemesterigen Auslandsaufenthalt muss dieser Vorgang wiederholt werden.
  • Gewünschte Anerkennung von Studienleistungen
    Beabsichtigt man, im Ausland zu erwerbende Studienleistungen auf das hiesige Studium anerkennen zu lassen, so ist ein Gespräch mit dem/der Prüfungsausschussvorsitzenden Ihres Studienganges vor Ihrem Auslandsstudium zu empfehlen.

 

Während des Auslandsaufenthalts

  • Kontaktaufnahme mit der gastgebenden Koordination
    Am Anfang des Aufenthalts ist es unbedingt erforderlich, Kontakt mit der dortigen Koordination aufzunehmen. Besprechen Sie dabei das vereinbarte "Learning Agreement" mit dem Koordinator der gastgebenden Universität.
  • Taggenaue Bestätigung der Gasthochschule
    (Confirmation of Study Activity Period - per E-Mail ans ERASMUS-Büro)
  • Anerkennung von Studienleistungen
    Es ist für die spätere Anerkennung wichtig, die im Ausland erbrachten Studienleistungen dokumentieren zu lassen, etwa durch (benotete) Scheine oder durch das "Transcript of Records" etc., in dem die erzielten ECTS credit points und das Grading System der Gasthochschule ausgewiesen werden.

 

Nach dem Auslandsaufenthalt

Unbedingt hochzuladen auf Mobility-Online sind:

  • Bestätigung der Gasthochschule, Confirmation of Study Activity Period, Part I und Part II
  • Das Learning Agreement
  • Das Transcript of Records (Nachweis der erbrachten Studienleistungen)
  • Offizieller Studierendenbericht über das Auslandsstudium
  • Persönlicher Erfahrungsbericht (2-3 DIN A4-Seiten) über das Auslandsstudium

Einen Antrag auf Anerkennung von im Ausland erworbenen Studienleistungen beantragen Sie beim Prüfungsausschuss Ihres Studienganges. Dazu stellen Sie einen formlosen Antrag auf Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen. Der Antrag sollte eine Übersicht (Gegenüberstellung) derjenigen Kurse, die sie an der Gasthochschule erbracht haben und den für Sie passenden Hamburg-Kursen enthalten, sodass eine Äquivalenz hergestellt werden kann. Vergessen Sie bitte nicht, die SWS und ECTS anzugeben. Diesen Antrag reichen Sie im Studienbüro Mathematik ein, der dann nach Prüfung an den Prüfungsausschussvorsitzenden Ihres Studiengangs zur Anerkennung weitergeleitet wird.


 
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